Ordination für Allgemeinmedizin in Bad Hofgastein
Wahlärztin Dr. Claudia Fischer Bad Hofgastein
Als Wahlärztin biete ich ein breites, medizinisches Leistungsspektrum.
Als Wahlärztin stehe ich in keinem Vertragsverhältnis mit den Krankenkassen und eine Direktverrechnung ist somit nicht möglich. Das heißt, das Honorar der erbrachten Leistungen wird vorab von Ihnen beglichen (Bar, Bankomat, Zahlschein) und auf Wunsch von uns bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenrückerstattung eingereicht. Ihre Krankenkasse refundiert Ihnen einen Teil des Honorars (bis zu 80% des gesetzlichen Kassentarifs). Viele Privat- und Zusatzversicherungen übernehmen den Differenzbetrag der Honorarnote.
Vorteile eines Wahlarztes:
- Ausreichend Zeit für Ihre Anliegen und individuelle Betreuung
- Keine bis kurze Wartezeiten
- rasche und flexible Terminvereinbarung
Achtung!
Kein Anspruch auf Kostenersatz besteht, wenn Sie im selben Quartal als Patient einen Kassenarzt oder Wahlarzt der selben Fachrichtung konsultiert haben.